DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)

Die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 ist für alle Unternehmen vorgeschrieben. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, haben wir nachfolgend einige wichtige Informationen rund um die DGUV Vorschrift 3 dargestellt.

Wir prüfen in Ihrem Auftrag Ihre elektrischen Geräte und Anlagen. Als Unterstützung für die Erstellung des Angebots nutzen wir die Angaben, die Sie uns gerne per Email übermitteln können.

Was bedeutet DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, anhand einer Prüfung aller elektrischen Geräte und Anlagen die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen.

Elektrische Anlagen und Geräte müssen auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung.
  • in bestimmten Zeitabständen.

Gesetzliche Grundlagen:
2014 wurde die BGV als DGUV Vorschriften zusammengefasst.

DGUV Vorschrift 3 – Die Prüfung

Was wird geprüft?
Alle ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel sowie die elektrischen Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und protokolliert werden.

Ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen sind bspw.: Handbohrmaschine, Rechner, Monitor, Winkelschleifer, Merhfachsteckdosen, Verlängerungskabel, Drucker, Faxgeräte, usw. Im Prinzip alles, an dem eine Netzanschlussleitung mit Stecker dran ist.

Ortsfeste Betriebsmittel sind bspw.: Maschinen, Drehbänke, Fräsautomaten, Spritzmaschinen, Roboter, Fertigungsstraßen, Pressen, Automaten, Prüfstände usw. Diese Geräte sind meist fest angschlossen.

Ortsfeste Anlagen sind bspw.: Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, Einbauleuchten, Arbeitsplatzbeleuchtung, elektrische Gebäudeinstallation usw.

Wer darf prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft (befähigte Person) unter Verwendung entsprechender kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. Die Qualifikation ist zu dokumentieren.

Wie wird geprüft?
Mit Unterstützung durch moderne Messinstrumente führen wir im Rahmen der Prüfung folgende Schritte durch:

1.) Sichtprüfung: Feststellung von äußeren Mängeln und fehlenden Beschriftungen.

2.) Elektrische Prüfung / Messung:

    • Schutzleiterwiderstand
    • Isolationswiderstand
    • Berührungsstrom
    • Schutzleiterstrom
    • Differenzstrom
    • Ersatzleiterstrom
    • Spannungen
    • Kurzschlussstrom
    • Schleifenstrom
    • Spannungsfall
    • Drehfeld
    • RCD Messungen
    • PRCD Messungen
    • Erdungswiderstand
    • Leistungsmessung
    • Oberwellen
    • Lichtstärke
    • Wallboxen

3.) Funktionsprüfung.

4.) Thermografie Ihrer Elektroverteilung oder Schaltschränke

DGUV Vorschrift 3 – Dokumentation

Wir liefern Ihnen eine ausführliche und sachgerechte Dokumentation, welche den Nachweis über die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bspw. gegenüber der Berufsgenossenschaft ermöglicht.

Jedes geprüfte Gerät wird mit einer eindeutigen Prüfnummer via Barcode versehen, um es jederzeit identifizieren zu können.
Über die Prüfung eies jeden Gerätes wird ein Prüfprotokoll erstellt. Im Prüfprotokoll (Prüfbericht) wird der Zustand des geprüften Gerätes dokumentiert. Er enthält neben den gerätespezifischen Daten wie Geräteart, Typ, Standort usw. die Prüfschritte und Ergebnisse in übersichtlicher Form (Grenzwert / Messwert).

Die Prüfprotokolle stellen wir wahlweise in Papierform oder als PDF Datei zur Verfügung, welche eine einfache Archivierung ermöglicht.

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